Unternehmen anmelden

Unternehmen anmelden: Welche Dinge sind zu beachten

Der Weg in die Selbstständigkeit ist für viele Menschen ein lang gehegter Traum, den sich jedoch nicht jedermann wagt zu erfüllen. Dabei bedarf es einer gewissenhaften Vorbereitung sowie einer strategischen Planung und der Erstellung eines Businessplans, bevor das operative Geschäft losgehen kann. Des Weiteren ist der bürokratische Teil nicht zu unterschätzen, den es zu bewerkstelligen gilt. In aller Regel erfolgt zunächst eine Gewerbeanmeldung, um der selbständigen Tätigkeit einen formal korrekten Rahmen zu verleihen. 

Dieser Artikel gibt Ihnen einen überschaubaren Überblick über die einzelnen Schritte, die für eine Gewerbeanmeldung notwendig sind. Somit erhalten Sie alle wichtigen Informationen, um erfolgreich formal in die Selbstständigkeit zu starten. 

 

Was ist ein Gewerbe überhaupt?

Anfänglich sollte erläutert werden, was im Allgemeinen unter der Begrifflichkeit des Gewerbes zu verstehen ist. Eine gesetzliche Definition gibt es jedoch nicht. Vielmehr hat sich der Begriff durch Rechtsprechung und Literatur gebildet. Charakteristisch ist in jedem Fall, dass ein Gewerbe stets durch eine wirtschaftliche Tätigkeit gekennzeichnet und weder freiberuflicher noch landwirtschaftlicher Natur ist. Darüber hinaus hat eine gewerbliche Tätigkeit gewisse Anforderungen zu erfüllen, die im Folgenden benannt werden:

  • die Tätigkeit darf nicht abhängig und muss somit nach außen gerichtet und selbstständig sein
  • der Gewerbetreibende muss auf eigene Rechnung arbeiten
  • der Tätigkeit muss eine Gewinnerzielung zugrunde liegen
  • die Tätigkeit muss langfristig ausgelegt sein

 

Unternehmen anmelden: Hintergründe und Kosten

Beinahe jeder, der den Weg in die Selbstständigkeit wagt, muss sein Gewerbe oder Nebengewerbe beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt anmelden. Darüber hinaus ist eine Mitgliedschaft in der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtend. Hiervon ausgeschlossen sind zum Beispiel Ärzte, Architekten oder Pädagogen. Die Anmeldung kann sowohl persönlich, schriftlich, auf postalischem Weg oder online erfolgen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Online-Anmeldung nicht in jeder Stadt möglich ist. Dies sollte zuvor beim entsprechenden Gewerbe- oder Ordnungsamt in Erfahrung gebracht werden. Insbesondere Großstädte wie Berlin bieten diesen praktischen Online-Service an. Auf diese Weise erübrigt sich der lästige Gang zum Amt und Wartezeiten können vermieden werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie unabhängig von den Öffnungszeiten und somit weitaus flexibler bei der Anmeldung sind. Stellen Sie sich hingegen persönlich vor, kann der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin Ihnen bei ungeklärten Fragen hinsichtlich des auszufüllenden Formulars behilflich sein.  

Die Kosten für den Gewerbeschein sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und hängen daher von dem Standort des Unternehmens ab. Da sie nicht einheitlich definiert sind, können die Gebühren je nach Region zwischen zehn und 65 Euro ausfallen. Wie hoch die Kosten für die jeweiligen Regionen am Ende sind, ist der Webseite der jeweils zugehörigen Behörde zu entnehmen. 

 

Der Eintrag ins Handelsregister

Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis für Kaufleute und Unternehmen. In ihm werden alle wichtigen Informationen über das Unternehmen gesammelt, was der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr dienen soll. Das Handelsregister wird ferner in folgende zwei Verzeichnisse unterteilt:

  • Abteilung A für natürliche Personen und Personengesellschaften (eingetragene Kaufleute, OHG, KG)
  • Abteilung B für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)

Während die Anmeldung für Kaufleute verpflichtend ist, sind Kleingewerbetreibende und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) hiervon ausgeschlossen und können sich freiwillig eintragen. Handelt es sich um eine andere Rechtsform, wird die Anmeldung von einem Notar vorgenommen. 

 

Das Finanzamt informieren

Der nächste Schritt, der nach der Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgen sollte, ist dem Finanzamt die Aufnahme des Geschäfts mitzuteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob bislang Gewinne erzielt wurden oder nicht. Es wird eine Steuernummer vergeben, unter der Sie bei den Finanzbehörden geführt werden. Ein Formular in Form eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung wird zumeist automatisch nach der Gewerbeanmeldung zugesandt. 

Freiberufler sind dazu verpflichtet, sich eigenständig innerhalb von vier Wochen nach Start in die Selbstständigkeit beim zuständigen Finanzamt vorzustellen. Die notwendige Steuernummer wird dann vom entsprechenden Finanzamt zugeteilt. Sollen Waren oder Dienstleistungen in der EU umsatzsteuerfrei verkauft oder erworben werden, bedarf es zusätzlich der Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

 

Anmeldung bei den Sozialversicherungen

In dem Fall, dass sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter eingestellt werden, müssen auch Angaben bei den Trägern der Sozialversicherung erfolgen. Dazu zählen:

  • Agentur für Arbeit
  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung

Diese Institutionen erteilen eine Betriebsnummer für die Versicherungsnachweise der Mitarbeiter. 

 

Die Berufsgenossenschaft in Kenntnis setzen

Auch die Berufsgenossenschaft ist eine Institution, die über das neue Gewerbe informiert werden muss und zudem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist. Bis spätestens eine Woche nach der Unternehmensgründung müssen alle Mitarbeiter dort gemeldet sein. 

Auch hier erwartet Sie ein bürokratischer Vorgang in Form eines auszufüllenden Fragebogens. 

 

Meldung bei der Handwerkskammer

Handelt es sich um einen handwerklichen Betrieb, muss zudem die Anmeldung des Unternehmens der Handwerkskammer mitgeteilt werden. 41 Handwerksberufe erfordern eine Meisterprüfung und unterliegen somit einer Zulassungspflicht.

Die restlichen 53 Handwerke können durch die Erlangung eines Gesellenbriefes die Selbstständigkeit erlangen. 

 

Aufnahme in die Künstlersozialkasse

Selbstständige Künstler und Publizisten sind ferner dazu verpflichtet, sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) zu melden, um das Aufnahmeverfahren einzuleiten. Sie unterliegen der Sozialversicherungspflicht bei der KSK.

Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherung, welche den Versicherten Zugang zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ermöglicht. So wie Arbeitnehmer auch zahlen Künstler und Publizisten nur halbe Beiträge und sind somit steuerlich begünstigt.

 

Das Kleingewerbe und dessen Besonderheiten

Von einem Kleingewerbe wird gesprochen, wenn der erwirtschaftete Gewinn die Grenze von 50.000 Euro im Jahr nicht überschreitet und die Kleinunternehmerregelung in Kraft tritt. Ist dies der Fall, ist auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen. 

Das Prinzip der doppelten Buchführung findet bei Kleingewerbetreibenden keine Anwendung und so genügt bei der Steuererklärung eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Demnach gelten für sie nicht alle kaufmännischen Pflichten, wie es sonst bei der Gewerbeordnung vorgesehen ist.

 

Fazit

Die Gründung eines Unternehmens ist mit einigem bürokratischem Aufwand und dem Einholen von Genehmigungen verbunden. Am Ende entscheidet die gewählte Rechtsform darüber, welchen zeitlichen Aufwand die Anmeldung in Anspruch nehmen wird. Daher sollten Sie sich gleich zu Beginn im Klaren sein, welche Rechtsform für Sie geeignet ist und welche Anforderungen und Funktionen diese mit sich bringt. Ebenso sollte im Vorhinein geklärt sein, welche staatlichen Behörden über die Unternehmensgründung informiert werden müssen, um so den gesamten Prozess nicht zusätzlich zu verlangsamen.

Auch ist die Wahl des Standortes von großer Bedeutung. Eine gute Anbindung ist nicht nur für Sie und Ihre Mitarbeiter praktisch, auch Kunden werden es zu schätzen wissen, wenn Ihr Unternehmen sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, als auch mit dem Auto gut zu erreichen ist. Am Anfang schrecken oftmals hohe Fixkosten davon ab, eigene Büroräumlichkeiten eigens anzumieten. 

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